Die Berufung von DHL eCommerce (Services) BV gegen den Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft wurde für unbegründet erklärt.
DHL hatte beim Minister eine bundesweite Ausnahmeregelung von bestimmten Verkehrsvorschriften beantragt, um den Paketzustellern flexiblere Park- und Fahrmöglichkeiten zu ermöglichen. Diese Anfrage wurde im Jahr 2020 gestellt abgelehnt, und nun hat das höchste Verwaltungsgericht, die Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats, entschieden, dass der Minister richtig gehandelt hat.
DHL ist ein wichtiger Akteur auf dem niederländischen Paketzustellungsmarkt und liefert täglich Tausende von Paketen an Verbraucher und Servicestellen. Das Unternehmen bat den Minister um eine Ausnahme von einer Reihe von Bestimmungen der Verkehrsregeln- und Zeichenverordnung 1990 (RVV 1990). Konkret wollte DHL, dass seine Zusteller an Orten parken und fahren dürfen, wo dies normalerweise verboten ist, etwa auf Geh- und Radwegen.
Der Logistikriese sagte, dass die Suche nach einem legalen Parkplatz in belebten Stadtzentren und Wohngebieten zeitaufwendig sei und die Effizienz der Lieferdienste beeinträchtige. Eine Ausnahmeregelung würde laut DHL zu einer schnelleren und reibungsloseren Paketzustellung beitragen.
Der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft lehnte den Antrag ab. Nach Ansicht des Ministers können die Dienstleistungen von DHL nicht als öffentliche Dienstleistung oder eine damit gleichwertige Dienstleistung im Sinne von Artikel 147 des Straßenverkehrsgesetzes von 1994 angesehen werden. Dieser Artikel bietet die Möglichkeit, Ausnahmen von Verkehrsvorschriften zu machen, allerdings nur für bestimmte Dienstleistungen im öffentlichen Interesse.
Ungleichbehandlung
DHL legte gegen die Entscheidung Berufung ein und argumentierte, der Minister wende mit zweierlei Maß an. Das Unternehmen wies darauf hin, dass PostNL eine Ausnahmeregelung gewährt worden sei und argumentierte, dass dies im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz stehe. Laut DHL würde sich ihr Paketzustelldienst nicht wesentlich von dem von PostNL unterscheiden, so dass es nicht gerechtfertigt sei, DHL die beantragte Ausnahmeregelung vorzuenthalten.
Das Gericht in der Mitte der Niederlande entschied jedoch im Jahr 2023, dass ein erheblicher Unterschied besteht. PostNL wurde vom Minister als das für den Universal Postal Service (UPS) zuständige Posttransportunternehmen benannt. Dies bedeutet, dass PostNL gesetzlich verpflichtet ist, Postsendungen zu regulierten Tarifen zuzustellen, auch in dünn besiedelten und weniger rentablen Gebieten. Diese Verpflichtung wird von der Regierung als öffentliche Dienstleistung angesehen, weshalb PostNL eine Ausnahmeregelung für UPD-Aktivitäten gewährt wurde.

DHL hat bisher nicht auf das Urteil reagiert. Ob das Unternehmen weitere Schritte erwägt oder sich an die aktuellen Verkehrsvorschriften anpasst, ist unklar.
DHL bietet keine UPD-Dienste an und ist ausschließlich in der Paketzustellung tätig. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass der Minister zu Recht zwischen PostNL und DHL unterschieden habe. DHL akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung beim Staatsrat ein. Die Anhörung fand am 12. März 2025 statt, bei der DHL durch Rechtsanwalt MJ van Joolingen vertreten wurde. Unterstützt wurde der Minister von Rechtsanwalt D. Rietberg.
Während der Anhörung versuchte DHL erneut nachzuweisen, dass die Ausnahmeregelung von PostNL in der Praxis auch für Nicht-UPD-Aktivitäten genutzt wird. Laut DHL ist PostNL sogar im Vorteil, da die Paketzustellung weitgehend mit der von DHL vergleichbar ist.
Der Staatsrat folgte dieser Argumentation Nein, und betonte, dass die Ausnahme für PostNL streng auf UPD-Aktivitäten beschränkt sei. Sollte PostNL diese Ausnahmeregelung fälschlicherweise für andere Zustelldienste nutzen, bedeutet dies nicht, dass DHL automatisch auch Anspruch darauf hätte. Der Minister hatte daher einen legitimen Grund, DHL die beantragte Ausnahmegenehmigung zu verweigern.
Dieses Urteil bestätigte die Entscheidung des Zentralniederländischen Gerichts und die Entscheidung des Ministers blieb bestehen. DHL erhält daher keine Sonderparkrechte für seine Zusteller.
Folgen
Nachdem nun das höchste Verwaltungsgericht über den Fall entschieden hat, scheint es für DHL keinen Rechtsweg mehr zu geben, eine Ausnahmeregelung durchzusetzen. Dies bedeutet, dass sich ihre Zusteller weiterhin an die gleichen Verkehrsregeln halten müssen wie andere Verkehrsteilnehmer.
Für die Verbraucher bedeutet dies, dass die DHL-Zusteller möglicherweise länger unterwegs sind, insbesondere in geschäftigen Städten, in denen Parkplätze knapp sind. Dies könnte sich auf die Lieferzeiten auswirken und möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen, wenn DHL alternative Lösungen wie zusätzliche Parkplätze oder kleinere Lieferfahrzeuge finden muss.