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Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat kürzlich ihre Richtlinien zu Verwaltungsstrafen im Verkehrsrecht überarbeitet.

Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Änderung in der Strafpolitik dar, die für Verstöße in verschiedenen Bereichen der Transportbranche gilt. Diese Aktualisierung folgt auf eine lange Zeit der Inaktivität in diesem Bereich, wobei die letzte Überarbeitung im Jahr 2015 nach dem Streamlining Act stattfand.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung neuer Definitionen und die Erweiterung des Anhangs, in dem Verstöße und die dazugehörigen Bußgeldkategorien klassifiziert werden. Anlass für die Änderungen war unter anderem das Inkrafttreten des Bußgelderhöhungsgesetzes, das den Höchstbetrag für Bußgelder von 450.000 Euro auf 900.000 Euro erhöhte. Diese Erhöhung spiegelt die Notwendigkeit wider, die Sanktionen an die Schwere der Verstöße und die wirtschaftliche Stärke der Täter anzupassen.

Die ACM hat nun auch spezifische Bestimmungen zur Durchsetzung im Rahmen des neuen EU-Seehafenverordnung-Umsetzungsgesetzes hinzugefügt. Dieses am 26. Februar 2021 in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es der ACM, bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/352 Verwaltungsstrafen zu verhängen. Diese vom Europäischen Parlament und dem Rat am 15. Februar 2017 verabschiedete Verordnung legt einen Rahmen für die Erbringung von Hafendiensten fest und enthält gemeinsame Regeln für die finanzielle Transparenz von Häfen. Mit der Aufnahme von Artikel 6a in die Richtlinienregeln hat die ACM ihre Befugnis zur Durchsetzung auf der Grundlage dieses neuen Gesetzes bestätigt.

Zusätzlich zur Aufnahme dieser neuen rechtlichen Aufgabe in die Richtlinienregeln hat ACM die Gelegenheit genutzt, die bestehenden Bußgeldbefugnisse für andere Transportgesetze zu aktualisieren. Dazu gehört die Streichung abgelaufener Rechtsvorschriften aus dem Anhang und die Aktualisierung der Bußgeldhöhen zwischen den einzelnen Gesetzen. In einigen Fällen führte dies zu einer Erhöhung der Höchststrafen, was die Notwendigkeit unterstreicht, die Sanktionen an die aktuelle wirtschaftliche Realität und die Schwere der Verstöße anzupassen.

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Die Einteilung der Verstöße in Kategorien bleibt ein wichtiger Aspekt der Bußgeldpolitik.

Mithilfe dieser Klassifizierung lässt sich die Höhe der Bußgelder anhand des Jahresumsatzes des Verstoßes und der Schwere des Verstoßes ermitteln. Die Verstöße gegen das Lotsengesetz, das Eisenbahngesetz, das EU-Seehafen-Umsetzungsgesetz, das Luftverkehrsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz 2000 werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich in der Höhe der finanziellen Sanktionen unterscheiden. Diese Einstufung gewährleistet Konsistenz und Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung, sodass Straftäter je nach ihrer wirtschaftlichen Größe und der Schwere ihrer Verstöße mit Geldstrafen belegt werden.

Die Aktualisierung der Richtlinienregeln durch die ACM ist auch ein Ergebnis der bereits in verschiedenen Gesetzen umgesetzten Änderungen. Dadurch wurden neue Verstöße hinzugefügt und abgelaufene Bestimmungen aus den Bußgeldkategorien entfernt, was zu einer genaueren und aktuelleren Bußgeldrichtlinie beiträgt. Diese Änderungen stärken die Wirksamkeit der Durchsetzung des ACM und sorgen dafür, dass die Vorschriften besser an die aktuelle Lage im Verkehrssektor angepasst werden.

Die Veröffentlichung dieser Entscheidung im Staatsanzeiger markiert das formelle Inkrafttreten dieser Änderungen. Damit hat die ACM ihre Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente deutlich gestärkt, was zu einer besseren Einhaltung der Verkehrsgesetzgebung sowie zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und der Transparenz im Verkehrssektor beiträgt.

Diese Entscheidung wurde unter der Fallnummer ACM/UIT/623763 aufgezeichnet.

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